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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IFUM e.U. für allgemeine Beratungs- und IT-Dienstleistungen, gültig ab Februar 2009 für Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

Medieninhaber, Herausgeber und Verleger:
IFUM Institut für Führungskompetenz und Motivation e.U.
Warhanekgasse 14, 1210 Wien
Firmenbuchnummer: FN 304698k
UID: ATU 56565933
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie
Geschäftsführung:
Ing. Mag. Werner RAUCHENWALD
Fon +43-0-664-1624886
e-mail: office@ifum.eu
 
 

§1 Geltungsbereich

Beratungs- und IT-Dienstleistungen (Beratungs-, Konzeptions-, Software-, Support-, Technische und sonstige Dienstleis- tungen), die von IFUM erbracht werden, und Lieferungen von Waren (Geräte oder andere Gegenstände) durch IFUM erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Diesen entgegenstehende Ge- schäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von IFUM ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte mit Kommerzkunden (Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Konsumentenschutzgesetzes).
 

§2 Vertragsabschluss

Die Angebote von IFUM sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch a) Unterzeichnung eines Vertragsdokuments durch beide Vertragsteile, b) die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (Annahme) durch IFUM oder c) die Erbringung von IT-Dienstleistungen oder Lieferungen von Waren durch IFUM in Folge eines Auftrags des Kunden. IFUM behält sich das Recht vor, Dienstleistungen oder Lie- ferungen von Waren an Dritte (Subunternehmer) unter zu vergeben.
 

§3 Vergütung und Preisgültigkeit

Kostenvoranschläge von IFUM sind ohne Gewähr. IT-Dienstleistungen werden nach aufgewendeter Zeit und verwendeten Materialien verrechnet. Die Verrechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisen laut aktueller Preisliste zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich in Euro (€). Kleinste verrechenbare Einheit ist eine Stunde. Zustellung, Anlieferung, Montage, Aufstellung von Geräten oder anderen Waren oder Installation von Software wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde bestätigt die ordnungsgemäße Durchfüh- rung der Arbeiten schriftlich. Damit gelten der zeitliche Umfang der erbrachten Leistungen, der Materialaufwand sowie der Abschluss der Arbeiten als vom Kunden abgenommen.
 

§4 Anfahrten, Reisekosten, Spesen

Reise- und Fahrtkosten, Tag- und Nächtigungsgelder sowie sonstige Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Leistungen außer Haus berechnet IFUM eine Anfahrtspauschale gemäß der gültigen Preisliste. Für Beratungsleistungen oder Trainings innerhalb Wiens wird keine Anfahrtszeit berechnet. Anfahrt bzw. Reisekosten für Be- ratungsleistungen oder Trainings in den anderen Bundesländern bzw. im Ausland sind zu vereinbaren.
 

§5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Update und Supportverträge werden jährlich im voraus fakturiert. Andere in Anspruch genommene Leistungen werden nach Ermessen von IFUM wöchentlich, monatlich oder nach Abschluss einer Teilleistung verrechnet. Sämtliche Rechnungen sind nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist IFUM be- rechtigt, die Dienstleistung sofort einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Falle verpflichtet, die fälligen Entgelte für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistungen zu zahlen, unabhängig davon, ob sie abgeschlossen sind. Bei Verzögerung der Zahlung fallen ohne weitere Nachfristsetzung die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 1333 Abs 2 ABGB) an. Die Geltend- machung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt IFUM vorbehalten. Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von IFUM berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen.
 

§6 Stornierung

Bis 10 Arbeitstage vor Workshopbeginn kann die Buchung eines Workshops bzw. eines Seminarraums kostenfrei schrift- lich storniert werden. Erfolgt die Stornierung weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung, werden 50%, bei weniger als 5 Arbeitstagen 100% der Workshop- bzw. Seminarraumgebühren fällig.
 

§7 Mängel, Gewährleistung

Der Kunde hat gelieferte Waren und Leistungen von IFUM unverzüglich nach Lieferung bzw. Einweisung zu untersuchen und Mängel unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels an IFUM schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung, so gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt und sind jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzan- sprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Der Beweis für das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe obliegt dem Kunden. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern der Kunde hat IFUM Gelegenheit zur Behebung innerhalb angemessener Frist zu geben. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung ist IFUM nach eigener Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Er- satzlieferung fehl, hat der Kunde Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Die Gewährleistung oder ein Schadenersatz entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe an der gelieferte Ware oder an der Leistung vorgenommen hat, es sei denn der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nach, dass die Änderung oder der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Die Gewährleistung oder ein Schadenersatz entfällt weiters für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung oder War- tung, übermäßige Beanspruchung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
 

§8 Eigentumsvorbehalt

IFUM behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen, die gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der gelieferten Ware jetzt oder zukünftig entstehen, beglichen sind. Der Kunde darf die Ware, solange sie im Eigentum von IFUM steht, weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum von IFUM hinzuweisen und IFUM unverzüglich zu informieren.
 

§9 Geheimhaltung

IFUM verpflichtet sich, sämtliche kundenspezifischen Informationen und Daten sowie Kenntnisse über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die IFUM im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erlangt, nur zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bzw. in der weiteren Zusammenarbeit mit dem Kunden zu verwenden und auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, Informationen, Methoden und Vorgehensweisen, von denen er im Zuge der Zusammenarbeit mit IFUM Kenntnis erlangt hat, ge- heim zu halten. Ausgenommen davon sind Informationen, die allgemein bekannt oder zugänglich sind.
 

§10 Mitwirkungspflichten

Der Vertragspartner hat im erforderlichen Umfang an der Durchführung des Vertrags mitzuwirken. Kommt er ungeachtet aus welchen Gründen seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Vertragserfüllung zu den angebotenen Konditionen nicht sichergestellt werden. In diesem Fall wird IFUM von der Verpflichtung zur Leistungserbringung frei.
 

§11 Mitarbeiterauswahl

IFUM kann zur Erbringung von Leistungen Personal einsetzen, welches nach Einschätzung von IFUM qualifiziert ist. Ein Recht des Kunden auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter besteht nicht.
 

§12 Schutz- und Urheberrechte

1. Standardsoftware: Es wird auf die jeweiligen Lizenzverträge verwiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.
2. Individualsoftware und Software von IFUM: Von IFUM erstellte Programme sind aus- schließlich zur Verwendung im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Vertragspartner darf diese Programme und Dokumentationen ohne die schriftliche Einwilligung von IFUM Dritten nicht zu- gänglich machen. Vervielfältigung des Programms oder der Dokumentationen sind ausschließlich bei Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung von IFUM zulässig. Der Vertragspartner darf nur eine Kopie der Software zu Si- cherungszwecken anfertigen. Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig.
 

§13 Haftung

IFUM haftet nur für Schäden, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haf- tung von IFUM für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Beweis für das Vorliegen zumindest grober Fahrlässigkeit obliegt dem Kunden. Dem Kunden obliegt es, für die ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen. Der Ersatz von Schäden aus Datenverlust oder Datenbeschädigung sowie mittelbarer oder unmittelbarer Folgeschäden ist ausgeschlossen, wenn die Schäden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wären. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenmaterial umfasst eine allfällige Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlo- rener Daten.
 

§14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist, wenn nichts ande- res vereinbart wird, die Geschäftsanschrift von IFUM. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. IFUM ist berechtigt, den Kunden auch an einem anderen Gerichtsstand zu klagen. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen IFUM und dem Kunden ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedin- gungen berührt nur diese Bestimmung und hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.